Notar
Das Wort „Notar“ kommt aus dem Lateinischen „notarius“ und bedeutet „Geschwindeschreiber“. Ein Notar ist in Deutschland in dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Er ist für die Beurkundung von Willenserklärungen zuständig.
Übt man den Beruf als Notar aus, ist man Freiberufler, obwohl man ein öffentliches Amt ausübt. Oft sind Anwaltsnotare gleichzeitig auch als Rechtsanwalte zugelassen.
Notare unterstehen der Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Sie müssen unabhängig und unparteiisch sein. Ebenso unterliegen Notare der Schweigepflicht.
Bisher dürfen nur deutsche Staatsangehörige den Beruf als Notar ausüben, die ein Volljurist sind. Das heißt, sie haben die Befähigung zum Richteramt und müssen das 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland in Deutschland, indem die Ausbildung zum Notar anders verläuft. Dort dürfen nur Anwaltsnotare tätig sein, die mindestens seit fünf Jahren zum Rechtsanwalt zugelassen sind und seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung hauptberuflich als Rechtsanwalt arbeiten. Weiterhin darf der Erstbewerber für ein Amt als Notar nicht das Alter von 60 Jahren überschritten haben.
Der Beruf zum Notar ist nicht frei. Das heißt, es werden nur so viele Notare bestellt, wie es die Rechtspflege braucht. Es ist also anders als bei der Rechtsanwaltschaft. Die Notarbewerber werden in der Regel durch eine Ausschreibung ermittelt. Wenn ein Notar bestellt wurde, dann gilt dies auf Lebenszeit, bis er sein 70. Lebensjahr vollendet hat. Ab dato tritt er in den Ruhestand.
Hauptsächlich ist ein Notar für die Beurkundung von Rechtsgeschäften und Beglaubigungen von Unterschriften zuständig. Der Unterschied zum Rechtsanwalt ist der, dass ein Rechtsanwalt parteiisch ist, was ein Notar nicht sein darf. Die Kerngebiete eines Notars sind das Grundstücksrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Zurzeit amtieren in Deutschland ca. 8000 Notare.