WAS:
WO:

Zoll


Der deutsche Zoll, eigentlich Bundeszollverwaltung, ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und Bestandteil der Finanzverwaltung. Diese Behörde wurde 1949 gegründet und beschäftigt aktuell etwa 34.000 Mitarbeiter.
Der Zoll nimmt hoheitsrechtliche Aufgaben wahr. Als Teil der Finanzverwaltung werden Bundessteuer, beispielsweise die sogenannten besonderen Verbrauchssteuern, gesichert, verwaltet und ggf. abgeführt. Ob die Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll eingenommen werden soll, steht in der Diskussion und ist nach jetziger Sachlage nicht unwahrscheinlich. Auch Vollzugsaufgaben werden durch den Zoll wahrgenommen. Als Vollzugsbehörde ist er für sämtliche Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig. Dabei überwacht der Zoll beispielsweise die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommen, die Kontrolle über den Import und Ausfuhr von Waffen, Drogen, verbotene Stoffe oder Gegenstände. Die Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben, also die Grenzaufsicht sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche sind nur einige der weiteren Aufgaben, die der Zoll wahrnimmt. Insofern ist der Zoll, bekannt, präsent und teilweise auch gefürchtet besonders bei der Ankunft am Flughafen, eine Behörde mit einem weiten Aufgabenbereich. Doch die Liste der Tätigkeiten des Zolls wäre nicht komplett, wenn nicht die Vollstreckungsaufgaben genannt werden. In diesem Tätigkeitsbereich werden öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes eingetrieben, also beispielsweise für die Bundesagentur für Arbeit, für die Berufsgenossenschaften oder für die gesetzlichen Krankenkassen. Hierfür verfügt der Zoll über Vollziehungsbeamte, die ähnlich wie Gerichtsvollzieher agieren und das Recht haben, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und diese dann später zu verwerten. Eine Möglichkeit der Verwertung ist die Zoll-Auktion. Hier können u. a. auf gepfändete Ware online geboten werden. Ausgenommen von einer derartigen Verwertung sind Tabakwaren, Waffen, Betäubungsmittel sowie Tiere und Pflanzen. Zollbeamte haben in der Vergangenheit, häufig gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei, an Auslandseinsätze teilgenommen. Der Hauptzweck war die Ausbildung ausländischer Beamte sowie der Aufbau von Infrastrukturen zur Grenzsicherung und Grenzaufsicht sowie um Schmuggel zu unterbinden. Gerade im Bereich der Grenzsicherung kamen auf den Zoll durch die europäischen Verträge wichtige Aufgaben zu.