Tierarzt
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Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. med. vet. Hornig und Schroff
Gottlieb-Daimler-Str. 6
78467 Konstanz
Zahlen & Daten zu Tierärzten in Südwestdeutschland
Die Statistik 2014 der Bundestierärztekammer verrät: Mit insgesamt 1183 niedergelassenen Tierärzten weist Baden-Württemberg im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern (272) oder Rheinland-Pfalz (521) eine sehr gute Versorgung auf. Dabei liegen die Fachgebiete Klein- und Heimtiere (140), Öffentliches Veterinärwesen (118) und Pferde (73) in der Beliebtheitsskala der Spezialisierungen weit oben. Diese Fachärzte sind in insgesamt 41 Fachkliniken tätig.
Notfallpraxen und Notfalldienste in Baden-Württemberg
Der Notfalldienst für Tiere wird von Stadt zu Stadt und von Region zu Region anders organisiert. Es gibt also keine landes- oder bundesweite Notrufnummer für tiermedizinische Notfälle. In der Regel erarbeiten die Veterinäre vor Ort einen Notfalldienstplan, sodass auch an Wochenenden und Feiertagen die Zuständigkeiten geregelt sind. Grundsätzlich gilt bei tiermedizinischen Notfällen: Gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte §3 (4) sind Tiermediziner dazu verpflichtet, im Notdienst/Wochenenddienst für aller erbrachten Leistungen den doppelten Gebührensatz zu verlangen.
Tierkrankenversicherungen
Auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt es zahlreiche verschiedenen Anbieter für Tierversicherungen. Dabei unterscheiden die Anbieter nach der Tierart und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Die häufigsten Tierkrankenversicherungen betreffen Hund, Katze und Pferd. Aber auch für Kleintiere gibt es inzwischen spezielle Versicherungsangebote. Der Grundschutz umfasst in der Regel Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Wurmkuren. Da Pferde teilweise auch als Nutztiere gehalten werden, sind auch Pferdehaftpflicht, Pferde-Unfallversicherung oder auch Pferdelebensversicherungen manchmal sinnvoll. Grundsätzlich empfiehlt sich auch eine OP- oder Chirurgie-Versicherung für Tiere. Denn die Tierarztkosten können im Notfall gerne in den vierstelligen Bereich klettern.
Fundtiere und Wildtiere
Wer ein verletztes Tier findet, der sollte unbedingt zuerst das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen. Denn ohne diese ordentliche Fundtiermeldung VOR dem Veterinärbesuch kann die Kommune später, die Kosten für die tiermedizinischen Notfallbetreuung ablehnen. Die öffentliche Hand ist zudem nur dann zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn es sich um ein Fund- und kein Wildtier handelt. Finden Sie ein verletztes Wildtier (Vogel, Igel, etc.), dann setzen Sie sich zunächst mit der Polizei in Verbindung. Aber auch Tierheime und Tierschutzstationen wissen in diesen Fällen Rat.