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Zahnarzt


Wichtige Informationen zu Zahnärzten hält REGIOSTARS bereit. Als Firmenverzeichnis bietet das regionale Branchenportal Adressen, Stadtplan, Telefonbuch, Öffnungszeiten, Kategorien, Unternehmen und Branchen sowie Auskunft zu:

Zahnmedizinische Versorgungslage in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg weist mit einer Zahnarztdichte von 1000 bis 1200 Einwohnern pro Zahnarzt eine gute zahnmedizinische Versorgungslage auf. Dabei konzentrieren sich die Praxen zwar auf den städtischen Raum, doch auch auf dem Land gibt es noch eine Vielzahl von niedergelassenen Dentalärzten, sodass das Einzugsgebiet der einzelnen Praxen bei maximal 10 Kilometern liegt. Wer einen Termin benötigt, muss ebenfalls nicht sehr lange warten. In der Regel werden Termine innerhalb von zwei bis drei Wochen vergeben. Zahnmedizinische Facharztpraxen, wie für Kieferorthopädie, Kinderzahnheilkunde oder Endodontie (Wurzelbehandlungen), weisen hingegen eine längere Wartezeit für Termine auf. In dringenden Fällen wenden sich gesetzlich Versicherte an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt garantiert.

Zahnärztliche Notfalldienste im Schwarzwald und Bodenseeraum

Der zahnmedizinische Notfallbereitschaftsdienst wird von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg organisiert. Das heißt, in jedem Landkreis und in jeder Stadt werden die niedergelassenen Zahnmediziner zu Wochenend- und Feiertagsdiensten eingeteilt. Der jeweilige diensthabende Arzt an einem Ort kann über die Suchmaschine der KZV BW ermittelt werden: http://www.kzvbw.de/site/notdienstsuche.

Vorteile des Bonusheftes

Das Bonusheft wurde 1989 von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eingeführt und ist bis heute gültig. Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf ein Bonusheft und die damit verbundenen Leistungen. Das Bonusheft ist in den Praxen erhältlich und wird bei jedem Besuch, entsprechend der vorgenommenen Behandlungen, abgestempelt. Der Versicherte weist damit nach, dass er regelmäßig alle Vorsorgetermine wahrgenommen hat. Bei Erwachsenen betrifft dies die jährliche und bei Kindern zwischen 6 und 18 Jahren die 6-monatliche Vorsorgeuntersuchung. Fehlt ein Bonushefteintrag, dann beginnt ab diesem die Zählung von vorne. Wird das Bonusheft verloren, dann kann der Zahnarzt ein neues Bonusheft anlegen und alle vergangenen Termine dort eintragen. Die meisten Praxen berechnen dafür eine Gebühr. Der Zuschuss bei gepflegten Bonusheft wird, wie folgt, gewährt:

  • Grundsätzlich bezuschussen die Gesetzlichen Krankenkassen Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), mit 50 % der Gesamtkosten.
  • Mit gepflegtem Bonusheft kann dieser Zuschuss um 10 % (bei lückenloser Vorsorge über 5 Jahre) und um 15 % (bei lückenloser Vorsorge über 10 Jahre) steigen.
  • Das heißt, wer ein Bonusheft pflegt, erhält von der Kasse bis zu 65 % der Zahnersatzkosten zurückerstattet.
Eine Zahnzusatzversicherung ist gerade dann sinnvoll, wenn Versicherte vermuten, dass in Zukunft ein Zahnersatz notwendig wird. Sie übernimmt in der Regel maximal 35 % bis 40 % der Zuzahlungen zum Zahnersatz. Es bleibt also immer ein Eigenanteil in Höhe von 10 % bis 15 %.